Informationen für alle Eltern von Erstklässler*innen:
Folgende Informationen sollten unbedingt gelesen werden:
36_RdErl_Waffenerlass_Nds_MBl_Verff (1)
Belehrung für Eltern § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz
Das Bildungs- und Teilhabepaket:
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere Schülerinnen und Schüler, die nach dem
- Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
- Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII) oder
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
- Wohngeldgesetz (WoGG) oder
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für den Kinderzuschlag leistungsberechtigt sind.
Schüler(innen) sind alle Personen, die
- noch keine 25 Jahre alt sind und
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Unter diesem Link können Sie den Antrag auf Übernahme für Schulbedarf downloaden:
https://www.emsland.de/pdf_files/soziales/schulbedarf_2972_1.pdf