24. November 2024

Brückenjahr in der Michaelschule Tinnen

Mehrmals im Jahr besuchen die Vorschulkinder jeweils für eine Unterrichtsstunde die Michaelschule, um unsere Schule, die Lehrerinnen und Kinder kennenzulernen. Während des Brückenjahres findet zudem ein reger Austausch zwischen den Eltern, Erzieherinnen und Lehrerinnen der Michaelschule statt. Es werden Fragen, Probleme und Unsicherheiten geklärt, damit unseren Vorschulkindern ein guter Start in den neuen Lebensabschnitt ermöglicht wird.

Termine für die Vorschulkinder / für die Vorschuleltern im Schuljahr 2024/25:

  • 1. Schnupperstunde am 30.10.2024 um 8.00 Uhr (bis 8.45 Uhr) im Klassenraum der Klasse 1 und 2

             Wir freuen uns auf euch, liebe Vorschulkinder!

Die weiteren Termine für das Schuljahr 2024/25 stehen derzeit noch nicht fest.

 

Termine im Schuljahr 2023/24:

  • Schuleingangsuntersuchung am 23.01.2024 ab 9.00 Uhr im Klassenraum der Klasse 1 und 2

             Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte der Einladung.

             Bitte das Vorsorgeheft sowie den Impfausweis Ihres Kindes mitbringen!

  • Nachmittagsbesuch in der Schule am 14.02.2024 ab 15.00 Uhr

             In der Einladung steht die genaue Uhrzeit für Ihr Kind.

  • 2. Schnupperstunde am 17.04.2024 um 8.45 Uhr (bis 10.05 Uhr) im Klassenraum der Klasse 1 und 2

             Bitte Buntstifte und Frühstück mitbringen!

  • Schulfest am 01.06.2024 ab 17.00 Uhr

            Alle Vorschulkinder und ihre Eltern sind herzlich eingeladen!

  • Elternabend am 

 

  • Einschulungsfeier am 10.08.2024 

Folgende Informationen sollten unbedingt vor dem Elternabend gelesen werden:

36_RdErl_Waffenerlass_Nds_MBl_Verff (1)

Belehrung für Eltern § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz

Nutzungsordnung IServ

Infos zur Einschulungsfeier am 19. August 2023

Die Einschulungsfeier findet am Samstag, den 19. August 2022 statt. Sie startet um 10.00 Uhr mit einem Wortgottesdienst in der Kirche St. Marien zu Tinnen, zu dem alle Einschulungskinder und ihre Familien eingeladen sind. Wünschenswert ist, dass die Kinder ihre Schultüte mit in die Kirche bringen. Das Thema des diesjährigen Einschulungsgottesdienstes lautet: “Gute Fahrt!”

Nach dem Wortgottesdienst werden die Schulneulinge und ihre Familien mit einem kleinen Programm, bei dem alle Kinder der Michaelschule mitwirken, auf dem Schulhof der Michaelschule begrüßt.

Im weiteren Verlauf findet für die Erstklässler*innen der erste Unterricht statt. Es sollten sowohl die Schultasche als auch alle beschrifteten Materialien, die auf der Materialliste stehen, mitgebracht werden. Außerdem ist es wichtig, dass jedes Kind ein kleines Frühstück (Getränk und Brot und / oder Obst / Gemüse) mitnimmt. Die Kinder der Klassen 2 bis 4 werden zeitgleich unterrichtet. Auch sie sollten ein kleines Frühstück mitbringen.

Während dieser Zeit wird den wartenden Eltern und Familienmitgliedern Kaffee und Kuchen angeboten.

Im Laufe des Vormittags werden die Erstklässler*innen und Erstklässler fotografiert.

Der erste Schultag endet für alle Kinder der Michaelschule sowie für die Gäste voraussichtlich gegen 11.45 Uhr. 

Tipps zur Vorbereitung auf die Schulzeit

Eine gute Vorbereitung erleichtert Ihrem Kind den Schritt in den neuen Lebensabschnitt. Viele Anregungen und Tipps zur Vorbereitung auf die Schulzeit, die Ihnen gleichzeitig auch Orientierung im Hinblick auf die Frage der “Schulreife” Ihres Kindes geben können, finden Sie hier.

Allgemeine Infos zur Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 1. Oktober das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten entscheiden, den Schulbesuch um ein Jahr hinauszuschieben. Bei der Anmeldung – spätestens jedoch bis zum 1. Mai – ist der Schule mit einem formlosen Schreiben beider sorgeberechtigter Elternteile mitzuteilen, dass der Schulbesuch des Kindes um ein Jahr verschoben werden soll. Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, so genügt die Erklärung dieses Elternteils.

Die Möglichkeit der Einschulung von „Kann“-Kindern, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, bleibt erhalten.